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Rechtsreferendare
Alle Landgerichte in Baden-Württemberg sind gleichzeitig Ausbildungsgerichte für Rechtsreferendare. Die Landgerichte sind somit Außenstellen Landesjustizprüfungsamtes. Rechtsreferendare können hier ihre Ausbildung nach dem Hochschulstudium fortsetzen. Die Einstellung der Rechtsreferendare nimmt die Verwaltungsabteilung des zuständigen Oberlandesgerichtes vor. Anträge müssen dorthin gerichtet werden. Das Oberlandesgericht weist dann die Referendare/innen zum 01.04. und 01.10. des jeweiligen Jahres den Landgerichten nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel zu.
Der Ausbildungsleiter bei dem jeweiligen Landgericht begleitet die Rechtsreferendare neben ihrer Ausbildung und teilt sie in der ersten Ausbildungsstation (Zivilstation) den Richtern am Landgericht oder an den zum Landgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichten zu, wo sie dann in der Regel eine Einzelausbildung (höchstens zwei Rechtsreferendare pro Richter) erhalten.