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Apostillen / Vorbeglaubigungen für das Ausland
Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
Für den Bezirk des Amtsgerichts Calw ist hierfür zuständig:
Das Landgericht Tübingen, Doblerstr. 14, 72074 Tübingen, Telefon 07071 2000. Auf der Homepage des Landgerichts Tübingen (www.landgericht-tuebingen.de) finden Sie hierzu weitere Informationen sowie ein entsprechendes Antragsformular.
