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Datum: 03.09.2025

Aktenzeichen: 18 BV 118/25

Beschluss

Es wird festgestellt, dass die Zustimmung des Beteiligten Ziffer 2 zur Eingruppierung der Arbeitnehmerin XXX in die Entgeltgruppe 12 Stufe 3 gemäß der Betriebsvereinbarung über die Struktur der Grundentgelte vom 17. Juli 2024 als erteilt gilt.