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Datum: 02.09.2025
Aktenzeichen: 27 Ca 165/24
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 3.662,68 brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz pro Jahr seit dem 01.01.2024 zu zahlen.
2.Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite zu 34 %, der Beklagtenseite zu 66 % auferlegt.
4.Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 5.542,65.